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eBay am Landesgericht St. Pölten zu Schadenersatz verurteiltDas Internet-Auktionshaus eBay ist am Landesgericht St. Pölten zu Schadenersatz verurteilt worden. Unserem Mandanten sind 16.463,57 Euro an Schadenersatz zugesprochen worden.Der Niederösterreicher hatte im September 2007 bei einem als „Platin-Power-Seller” ausgewiesenen Verkäufer zweimal fünf 100-Gramm-Goldbarren ersteigert, die nie geliefert wurden. Die Goldbarren waren gegen Vorauskasse bestellt und Mitte September 2007 auch bezahlt worden. Der Händler (ML-Agentur, 2007 mit einem Monatsumsatz von mehr als 400.000 Euro) war als „Platin-Power-Seller” als höchst vertrauenswürdig gelistet. Dies, wie das Gericht feststellte, obwohl es die ML-Agentur betreffend bereits wiederholt Warnungen u.a. wegen langer Lieferzeiten an eBay gegeben habe. Die Beklagte eBay Europe mit Sitz in Luxemburg haftet „aufgrund einer an bedingten Vorsatz grenzenden grob fahrlässigen Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten aus ihrem Nutzungsvertrag mit dem Kläger (aber auch aufgrund des zwischen ihr und der ML-Agentur geschlossenen Nutzungsvertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter) für den gesamten eingetretenen Schaden”. Das Gericht hatte zuvor den Antrag von eBay abgelehnt sich für nicht zuständig zu erklären. zum Urteil Zusammenfassung der Berufungsentscheidung Berufungsentscheidung |