Abwicklung von Immobilientransaktionen

Sicher kaufen. Sicher verkaufen. Rechtssicher abwickeln.

Immobilientransaktionen umfassen den Kauf, Verkauf oder die Übertragung von Liegenschaftsvermögen. Sie beinhalten komplexe rechtliche, steuerliche und finanzielle Aspekte (Asset/Share Deals) und erfordern fundierte Bewertungen zur Risikominimierung. 

Die Immobilientransaktion stellt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen vor große Herausforderungen und Fragestellungen. Die umfassende Beratung und Unterstützung bei der Abwicklung einer Immobilientransaktion ist unerlässlich, um rechtliche Sicherheit beim Erwerb, der Nutzung, Verwaltung und Veräußerung einer Liegenschaft zu gewährleisten. 

Immobilientransaktionen verbinden Vertragsrecht, Grundbuchrecht, Steuerrecht und oft auch Baurecht. 

Für wen ist diese Beratung?

  • Käufer und Verkäufer von Wohn- und Gewerbeimmobilien 

  • Investoren und Projektentwickler bei Ankauf oder Entwicklung 

  • Mieter/Pächter und Vermieter/Verpächter von Immobilien 

  • Parteien von Superädifikats- und Baurechtskonstruktionen 

  • Erwerber von Superädifikaten und Baurechten 

  • Liegenschaftseigentümer im Rahmen von Aufgabenstellungen rund um das Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) – Wohnungseigentumsbegründung, Nutzwertberichtigungen 

Wie wir Sie bei Immobilientransaktionen unterstützen

Jede Transaktion erfordert eine maßgeschneiderte Struktur. Wir beraten unsere Mandanten individuell, praxisnah und verständlich. Sie werden unsere Fähigkeit, auch komplexe immobilienrechtliche Sachverhalte rasch, präzise und wirtschaftlich sinnvoll zu erfassen, schätzen. Auf Basis einer sorgfältigen, verständlichen und praxisnahen Risikoeinschätzung entwickelt ulsr rechtssichere und zugleich wirtschaftlich überzeugende Lösungen für eine effiziente und rechtssichere Umsetzung der gesamten Immobilientransaktion auch innerhalb enger zeitlicher Rahmenbedingungen. Unsere individuell entwickelten Vertragswerke und Abwicklungsstrukturen gewährleisten dann eine effiziente, rechtssichere und reibungslose Umsetzung des Immobilieninvestments unter Berücksichtigung der konkreten Bedürfnisse des Mandanten. Besonderes Augenmerk legt ulsr dabei auf eine individuelle, transparente und für den Mandanten nachvollziehbare Risikoeinschätzung.

Wir arbeiten dabei eng mit der finanzierenden Bank zusammen und übernehmen bei Bedarf auch gerne die Treuhandschaft gegenüber der Bank. Die bei der Abwicklung von ulsr angewendeten Treuhandmechanismen sind die Grundlage für einen sicheren und raschen Vollzug der Immobilientransaktion. Unser Ziel ist stets, rechtliche Exzellenz mit wirtschaftlichem Verständnis und praktischer Umsetzbarkeit zu verbinden — für Lösungen, die Sicherheit schaffen, Vertrauen stärken und nachhaltigen Erfolg ermöglichen. 

Selbstverständlich prüft ulsr auch Verträge anderer Vertragserrichter, Lastenfreistellungen und spezifische Grundbuchsituationen – damit keine versteckten Risiken auf Sie warten. 

Typische Beispiele unserer Tätigkeit im Rahmen von Immobilientransaktionen

  • Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung bei der Übertragung von Wohn- und Gewerbeimmobilien als Asset Deal (direkter Erwerb der Immobilie) oder Share Deal (Erwerb von Anteilen an der Immobiliengesellschaft); dazu gehören auch Verträge für die Übertragung von Bauten auf fremdem Grund (für Bauwerke iSd BauRG und Superädifikate) 

  • Die Begründung eines Baurechtes iSd BauRG 

  • Die Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Superädifikaten 

  • Due Diligence Prüfungen: die sorgfältige Prüfung der Immobilie zur Beurteilung und Bewertung rechtlicher Risiken im Rahmen von Immobilientransaktionen  

  • Beratung und Verhandlung bei Immobilientransaktionen, die gleichermaßen präzise, effizient und auf die individuellen Bedürfnisse des Mandanten ausgerichtet und damit eine strukturierte, verlässliche und lösungsorientierte Begleitung darstellt. 

  • Treuhandabwicklungen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen; von ulsr übernommene Treuhandschaften werden selbstverständlich nach dem Statut der Treuhandeinrichtung der Rechtsanwaltskammer (eTHB) abgewickelt 

  • die Beratung in grundverkehrsrechtlichen Angelegenheiten 

  • Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühr und Abfuhr derselben an das zuständige Finanzamt; im Bedarfsfall auch die Erstattung einer Abgabenerklärung 

  • Durchführung von Grundbuchsabwicklungen 

  • Grundbücherliche Umsetzung von Teilungsplänen sowie Straßenabtretungsbescheiden 

  • Grundbücherliche Herstellung nach Siedlungs- und Flurbereinigungsverfahren 

  • Kaufvertragsprüfung – wir analysieren Vertragsentwürfe, prüfen den Grundbuch– und Lastenstand und Übergabebedingungen 

  • Abwicklung bäuerlicher Übergabsverträge im Zusammenhang mit der Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebs an die jüngere Generation 

  • Abwicklung von Schenkungen von Immobilien zB im Familienverband iS einer vorweggenommenen Erbfolge sowie sonstiger unentgeltlicher Übertragungen von Liegenschaften 

  • Gestaltung von Wohnungsgebrauchs-, Fruchtgenuss-, sowie Dienstbarkeitsverträgen jeglicher Art 

  • Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aus Immobilientransaktionen 

  • Beratung des Mandanten im gesamten Lebenszyklus einer Immobilie 

  • rechtliche Begleitung bei der Verwertung von Immobilien in enger Zusammenarbeit mit Sachverständigen, etwa durch Begründung von Wohnungseigentum und den anschließenden Abverkauf einzelner Wohnungseigentumseinheiten. 

  • Wohnungseigentumsbegründungen 

  • Nutzwertberichtigungen im Rahmen des Wohnungseigentums 

  • Begleitung bei der Umsetzung einfacher und komplexer Finanzierungskonzepte für Immobilien oder Immobilientransaktionen 

  • Die Abwicklung von Umschuldungen und Refinanzierungen von Immobilienprojekten. 

Ablauf der Beratung

Der Ablauf wird individuell entsprechend der Aufgabenstellung des Mandanten gestaltet. Wir beraten Sie in enger Abstimmung mit Ihnen und - falls erforderlich - auch mit anderen Beteiligten und Fachleuten strukturieren wir eine lösungsorientierte Begleitung. 

1. Erstgespräch & Strukturanalyse 

Wir erfassen präzise den Sachverhalt und die wirtschaftlichen Ziele der geplanten Transaktion bzw. Ihres Vorhabens als Grundlage für die Ausarbeitung der erforderlichen Abwicklungsstruktur, der Risikoeinschätzung sowie der weiteren Beratung. 

2. Konzept & Vertragsgestaltung 

Wir entwickeln die passende Struktur und gestalten alle erforderlichen Verträge. 

3. Umsetzung  

Wir begleiten in der Umsetzung Ihres Vorhabens bzw. im Transaktionsprozess von den Vertragsverhandlungen, über den Vertragsabschluss bis hin zur grundbücherlichen Erledigung. 

4. Laufende Begleitung 

Wir stehen als verlässlicher Partner auch bei zukünftigen Fragestellungen während des gesamten Lebenszyklus der Immobilie oder anderer Liegenschaften langfristig zur Seite. 

Unsere Juristen im Immobilienrecht

Ihre Vorteile mit ULSR

Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.

Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.

Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.

  • Langjährige Erfahrung

    Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.

  • Starkes Team

    17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.

  • Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen

    Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.

  • Persönliche Betreuung

    Direkte Ansprechpartner und enge Einbindung unserer Mandanten.

  • Interdisziplinärer Zugang

    Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Banken, Immobilienexperten und Unternehmensberatern.

  • Konsequente Vertretung

    Außergerichtlich lösungsorientiert – vor Gericht durchsetzungsstark.