Rechtsberatung für öffentliche Auftraggeber
Wir beraten Bund, Länder, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen bei Vergabeverfahren, Verwaltungsrecht, Amtshaftung und der rechtssicheren Abwicklung öffentlicher Aufgaben.
Beratungen für besondere Herausforderungen
Öffentliche Auftraggeber stehen vor besonderen rechtlichen Anforderungen: Vergaberecht, Verwaltungsverfahren, Amtshaftung, Wasserrecht und Baurecht erfordern spezialisierte Beratung, die nicht nur die Rechtslage kennt, sondern auch die behördliche Praxis und die Anforderungen an öffentliche Entscheidungsträger versteht.
ULSR berät Gemeinden, Körperschaften öffentlichen Rechts, kommunale Versorger und öffentliche Einrichtungen mit der gleichen Konsequenz wie private Mandanten – und mit dem Verständnis dafür, dass öffentliches Handeln besonderen Regeln und besonderer Verantwortung unterliegt.
Rechtsberatungen für öffentliche Auftraggeber
Vergaberecht
Öffentliche Aufträge sind lukrativ – aber die Vergaberegeln sind komplex und Fehler können zum Ausschluss führen. Wir sichern Ihre Chancen.

Amtshaftungsrecht
Wenn Bund, Land, Gemeinde oder Sozialversicherung durch rechtswidriges Behördenhandeln Schäden verursachen, haftet der Rechtsträger – nicht das Organ persönlich. Wir holen diesen Ersatz für Sie.


Wegehalterhaftung
Sturz auf einem vereisten Gehsteig, Unfall auf einer mangelhaft gewarteten Gemeindestraße, Verletzung auf einem schlecht gesicherten Wanderweg – wer als Wegehalter grob fahrlässig handelt, haftet nach § 1319a ABGB.


Verwaltungsrecht
Wenn Behörden entscheiden, zählt Klarheit, Fristensicherheit und eine saubere Argumentation.



Verwaltungsstrafrecht
Ein Verwaltungsstrafbescheid ist kein Bagatell – falsche Reaktionen können Strafen erhöhen und Fristen vernichten. Wir handeln sofort und präzise.


Wasserrecht
Wasser ist unsere Lebensgrundlage. Es stellt das wichtigste Lebensmittel dar. Wir beraten und lösen etwaige Spannungsfelder und Konflikte im Zusammenhang mit der Ressource Wasser.

Ziviles und öffentliches Baurecht - Bauverfahrens- und Bauprozessrecht – Bauvertragsrecht
Öffentliches Baurecht ist Landesrecht – und damit neunfach verschieden. Wir kennen die Praxis der niederösterreichischen und Wiener Baubehörden.


Bauträgervertragsrecht - BTVG
Beim Kauf vom Bauträger investieren Sie oft in etwas, das noch nicht existiert – wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte von Anfang an gesichert sind.


Krankenanstaltenrecht
Das Krankenanstaltenrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Krankenhäusern, Privatkliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen.


Kartellrecht
Preisabsprachen, Marktaufteilung, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung – Kartellverstöße sind keine Kavaliersdelikte. Geldbußen bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich.


Europarecht
Europäisches Recht beeinflusst nahezu jeden Bereich des österreichischen Rechts – wir nutzen es gezielt als Argument und als Instrument.

Abwicklung von Immobilientransaktionen
Immobilientransaktionen sind komplex und finanziell weitreichend – wir sorgen für Rechtssicherheit von der ersten Prüfung bis zur Übergabe.


IT-/Datenschutz
Datenschutzverstöße sind keine Bagatellen mehr – die DSGVO sieht empfindliche Strafen vor. Wir helfen Ihnen compliant zu werden und zu bleiben.

