
Arzthaftungsrecht
Behandlungsfehler. Ihr Recht auf Aufklärung und Ersatz.
Wir vertreten vorrangig und mit langjähriger Erfahrung sowie einer außergewöhnlichen Expertise und Spezialisierung Ärzte und Krankenanstaltenträger bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach behaupteten ärztlichen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern und verteidigen und begleiten diese und andere Personen in Gesundheitsberufen in strafrechtlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit deren beruflicher Tätigkeit geführt werden.
Selbstverständlich vertreten wir aber auch Patienten und deren Angehörige bei begründetem Verdacht einer sorgfaltswidrigen Behandlung und bei der Durchsetzung deren Ansprüche. Dies alles bei umfangreichster Erfahrung – nicht nur der medizinrechtlichen Rechtsprechung, sondern viel mehr auch der Sachverständigenpraxis und deren Gutachten.
Wie wir Sie im Arzthaftungsrecht unterstützen
Arzthaftungsfälle erfordern sowohl juristisches als auch medizinisches Fachwissen. Die erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen erfordert es aber auch, dass komplexe medizinische Sachverstädigengutachten verstanden und hinterfragt werden können und die relevanten Punkte erkannt und erarbeitet werden.
Wir wehren unberechtigte und/oder überhöhte Ansprüche gegenüber Ärzten und Krankenanstaltenträgern ab – setzen aber auch Schmerzensgeld-, Pflegekosten-, Verdienstentgang und weitere Schadensersatzansprüche von Patienten und deren Angehörigen durch. Wir wissen vor allem aber auch, mit welcher emotionalen Belastung diese Verfahren oftmals verbunden sind – und setzen unser Augenmerk auf eine sachliche, kompetente und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten, wobei das Gesamtergebnis im Fokus zu stehen hat.
Typische Fallbeispiele im Arzthaftungs- & Krankenanstaltsrecht
Abwehr von Haftungsansprüchen – wir vertreten Ärzte und Spitäler gegen unberechtigte oder überhöhte Forderungen.
Wir verteidigen Ärzte und Personen in Gesundheitsberufen in Strafverfahren, die in Zusammenhang mit deren beruflichen Tätigkeit stehen
Behandlungsfehler – wir studieren Krankengeschichten, koordinieren Gutachten und setzen Schadenersatzansprüche durch.
Ablauf der Beratung
1. Erstgespräch & Akteneinsicht
Wir nehmen den Sachverhalt auf, fordern Krankenakten und Befunde an und arbeiten den Behandlungsverlauf systematisch auf.
2. Gutachten & Beweissicherung
Wir beauftragen allenfalls medizinische Sachverständige und sichern alle relevanten Beweise.
3. Verhandlung oder Klage
Wir verhandeln außergerichtlich oder vertreten im Haftungsprozess.
4. Abschluss & Rehabilitation
Wir sichern das Ergebnis und begleiten bei weiteren medizinischen oder rechtlichen Schritten.
Unsere Juristen im Arzthaftungs- & Krankenanstaltsrecht
Ihre Vorteile mit ULSR
Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.
Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.
Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.
Langjährige Erfahrung
Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.
Starkes Team
17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.
Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen
Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.
Persönliche Betreuung
Direkte Ansprechpartner und enge Einbindung unserer Mandanten.
Interdisziplinärer Zugang
Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Banken, Immobilienexperten und Unternehmensberatern.
Konsequente Vertretung
Außergerichtlich lösungsorientiert – vor Gericht durchsetzungsstark.




