Bauträgervertragsrecht - BTVG

Sicher kaufen und verkaufen. Auch vom Plan weg.

Dem Bauträgervertragsgesetz -  BTVG  - kommt weitreichende Bedeutung im Zusammenhang mit der Realisierung von jenen Bauprojekten zu, bei denen der Erwerber bereits vor der Fertigstellung Zahlungen an den Bauträger zu leisten hat. Vom Schutzgedanken geprägt, normiert das Gesetz teilweise zwingende Bestimmungen, von welchen durch eine vertragliche Vereinbarung nicht abgewichen werden kann. Da das BTVG sohin Mindeststandards im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Kaufverträgen festlegt, tangiert es die Rechtshäre von Bauträgern und Erwerbern gleichermaßen.

Für wen ist diese Beratung?

  • Bauträger

  • Erwerber von Neubauimmobilien wie Eigentumswohnungen vom Bauträger

Wir beraten und unterstützen sowohl Bauträger bei der Umsetzung von klein- oder großvolumigen Projekten sowie auch Käufer von neu zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Objekten.

Wie unterstützen und vertreten wir

  • Wir unterstützen Bauträger umfassend bei der gesamten Abwicklung des Bauvorhabens. Dies umfasst unter anderem:

    • die eigentliche Gründung der Projektgesellschaft

    • die Umsetzung des Ankaufs der Projektliegenschaft - auch in Zusammenhang mit Teilungsplänen oder Servitutsvereinbarungen

    • die rechtssichere, BTVG-konforme und individuell auf das Projekt angepasste Gestaltung der Vertragswerke mit den Erwerbern, einschließlich der Erstellung der Vereinbarung nach § 9 Abs 3 BTVG

    • die Übernahme der Treuhandschaften, einschließlich jener gegenüber kaufpreisfinanzierenden Instituten, zur sicheren Kaufpreisabwicklung nach den Bestimmungen des BTVG

    • rechtskonforme Abwicklung der Haftrücklässe

    • die Begründung von Wohnungseigentum ob der Projektliegenschaft

  • Wir beraten Käufer vor Vertragsabschluss, während der Projektabwicklungsphase bis nach der Übergabe ihres Objektes. Dies umfasst z.B.:

    • die Überprüfung des Kaufvertrages auf die Übereinstimmung mit den zwingenden Bestimmungen des BTVG zum Schutz des Erwerbers vor Verlust seiner Zahlungen

    • sofern erforderlich, die Nachverhandlung von sonstigen Vertragsbestimmungen im Interesse des Erwerbers

    • die Begleitung während der gesamten Bauphase, sollten rechtliche Fragen zB im Zusammenhang mit der Fälligkeit von Zahlungen nach dem Ratenplan auftreten; Abklärung von Haftungsfragen bei unzureichender Baufortschrittsprüfung

    • die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Mangelbehebungsansprüchen nach Übergabe des Kaufgegenstandes

    • die Sicherung der Ansprüche der Erwerber in der Bauträgerinsolvenz samt Koordinierung der Rechtsdurchsetzung im Insolvenzverfahren

Beratungsablauf gegenüber Bauträgern

  1. Erstgespräch und Bedarfsabklärung
    Wir nehmen den Sachverhalt umfassend auf, Erfassen Ihr Anliegen und setzen die ersten zielorientierten Schritte.

  2. Vertragsgestaltung

    Wir konzipieren maßgeschneiderte und auf das Projekt individuell angepasste Vertragswerke und stehen hierbei in enger Abstimmung mit dem Bauträger, aber auch den sonstigen Projektbeteiligten wie zB finanzierenden Instituten oder Behörden.

  3. Projektabwicklung
    Wir wickeln die Abverkäufe mit den einzelnen Erwerbern effizient ab und belgeiten von der Kaufvertragsunterzeichnung bis hin zur Übergabe bzw auch noch während offener Gewährleistungsfristen. Ebenso setzen wir die Wohnungseigentumsbegründung ob der Projektliegenschaft um.

Beratungsablauf gegenüber Erwerbern

  1. Erstgespräch und Bedarfsabklärung

    Wir nehmen den Sachverhalt umfassend auf, Erfassen Ihr Anliegen und setzen die ersten zielorientierten Schritte.

  2. Vertragsüberprüfung

    Wir überprüfen Kauf- und Bauträgerverträge auf die Übereinstimmung mit dem BTVG und der hierzu ergangenen aktuellen Judikatur. Wir zeigen etwaige Lücken in der Vertragsgestaltung und den Anforderungen an die gesetzlichen Mindestschutzbestimmungen auf. Sofern inhaltliche Änderungswünsche bestehen, treten wir in Verhandlungen mit dem Projektvertragsverfasser.

  3. Projektabwicklung

    Wir beraten bei der Abwicklung von geäußerten Sonderwünschen. Wir unterstützen im Falle von Baumängeln sowie in der Insolvenz des Bauträgers.

Unsere Juristen im Bauträgervertragsrecht

Ihre Vorteile mit ULSR

Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.

Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.

Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.

  • Langjährige Erfahrung

    Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.

  • Starkes Team

    17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.

  • Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen

    Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.

  • Persönliche Betreuung

    Direkte Ansprechpartner und enge Einbindung unserer Mandanten.

  • Interdisziplinärer Zugang

    Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Banken, Immobilienexperten und Unternehmensberatern.

  • Konsequente Vertretung

    Außergerichtlich lösungsorientiert – vor Gericht durchsetzungsstark.