Europarecht

EU-Recht. Gezielt eingesetzt. In Österreich durchgesetzt.

Wir beraten Unternehmen, Verbände und Privatpersonen bei der Anwendung und Durchsetzung europarechtlicher Vorschriften – von Grundfreiheiten über Beihilfenrecht bis zur Geltendmachung von EU-Rechten gegenüber österreichischen Behörden und Gerichten.

Für wen ist diese Beratung?

  • Unternehmen, die durch nationale Regelungen in EU-Grundfreiheiten beeinträchtigt werden

  • Unternehmen bei EU-Beihilfenverfahren vor der Europäischen Kommission

  • Importeure und Exporteure bei zoll- und außenhandelsrechtlichen EU-Fragen

  • Unternehmen und Personen, die EU-Richtlinienrechte gegenüber österreichischen Behörden geltend machen

Wie wir Sie im Europarecht unterstützen

Europäisches Primärrecht – insbesondere die vier Grundfreiheiten – und EU-Verordnungen haben Vorrang vor österreichischem Recht. Nationale Gerichte und Behörden sind verpflichtet, entgegenstehendes österreichisches Recht unangewendet zu lassen. Wir erkennen, wann dieses Argument trägt – und setzen es gezielt ein.

Wir begleiten Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH, vertreten in EU-Beihilfenverfahren und koordinieren grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten innerhalb der EU. Für Unternehmen mit internationalen Tätigkeiten ist die europarechtliche Dimension oft entscheidend – wir machen sie zum Vorteil.

Typische Fallbeispiele im Europarecht

  • Verstoß gegen Grundfreiheiten – wir machen EU-Grundfreiheiten gegenüber nationalen Beschränkungen geltend.

  • EU-Beihilfenverfahren – wir vertreten Empfänger und Wettbewerber in Verfahren vor der Kommission.

  • Richtlinienumsetzung – wir prüfen ob österreichische Gesetze EU-Richtlinien korrekt umgesetzt haben und leiten Schritte ein.

  • Vorabentscheidungsersuchen – wir beantragen Vorabentscheidung beim EuGH bei ungeklärten EU-Rechtsfragen.

Ablauf der Beratung

1. Europarechtliche Prüfung
Wir analysieren die nationale Regelung auf EU-Rechtskonformität und identifizieren Angriffspunkte.

2. Strategie & Verfahrenswahl
Wir entwickeln den optimalen Weg – nationale Gerichte, EuGH-Vorlage oder Kommissionsbeschwerde.

3. Verfahrensführung
Wir vertreten vor österreichischen Gerichten, Behörden und koordinieren EuGH-Verfahren.

4. Ergebnis & Umsetzung
Wir sichern das Ergebnis und beraten zur europarechtlichen Compliance Ihres Unternehmens.

Unsere Juristen im Europarecht

Ihre Vorteile mit ULSR

Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.

Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.

Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.

  • Langjährige Erfahrung

    Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.

  • Starkes Team

    17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.

  • Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen

    Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.

  • Persönliche Betreuung

    Direkte Ansprechpartner und enge Einbindung unserer Mandanten.

  • Interdisziplinärer Zugang

    Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Banken, Immobilienexperten und Unternehmensberatern.

  • Konsequente Vertretung

    Außergerichtlich lösungsorientiert – vor Gericht durchsetzungsstark.