
Finanzrecht und Abgabenhaftung
Abgabenrecht. Haftung. Verfahren. Präzise verteidigt.
Wir beraten Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter in abgabenrechtlichen Verfahren vor den Finanzbehörden und dem Bundesfinanzgericht – bei Außenprüfungen, Haftungsbescheiden nach BAO und Berufungsverfahren in steuerrechtlichen Streitfragen.
Für wen ist diese Beratung?
Geschäftsführer und Liquidatoren bei persönlicher Haftung nach § 9 BAO
Unternehmen bei Außenprüfungen und steuerrechtlichen Feststellungen
Gesellschafter bei Haftung für Abgaben der Gesellschaft
Unternehmen bei strittigen Abgabenfestsetzungen und Rechtsmitteln ans Bundesfinanzgericht
Wie wir Sie im Finanzrecht und Abgabenhaftung unterstützen
Die persönliche Abgabenhaftung von Geschäftsführern nach § 9 BAO setzt schuldhaftes Verhalten bei der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten voraus – insbesondere die unterlassene Entrichtung von Abgaben bei Fälligkeit. In der Praxis werden Haftungsbescheide oft zu weit gefasst; wir prüfen Zeitraum, Haftungsquote und Kausalität systematisch.
Wir vertreten in Außenprüfungen, kommentieren Prüfungsfeststellungen noch im laufenden Verfahren und erheben Beschwerde ans Bundesfinanzgericht. Wo eine außergerichtliche Einigung mit der Finanzbehörde sinnvoll ist, streben wir diese an – mit Blick auf die wirtschaftliche Gesamtsituation und mögliche Zahlungsvereinbarungen.
Typische Fallbeispiele im Finanzrecht und Abgabenhaftung
Haftungsbescheid nach § 9 BAO – wir prüfen Schuldvorwurf, Zeitraum und Quote und erheben Beschwerde.
Außenprüfung – wir begleiten die Prüfung, kommentieren Feststellungen und verhandeln mit dem Prüfer.
Beschwerde ans BFG – wir vertreten bei strittigen Abgabenfestsetzungen vor dem Bundesfinanzgericht.
Abgabenrückstand & Ratenzahlung – wir verhandeln Zahlungsvereinbarungen und Nachsichten mit dem Finanzamt.
Ablauf der Beratung
1. Erstgespräch & Bescheidprüfung
Wir analysieren den Haftungs- oder Abgabenbescheid und prüfen alle Angriffspunkte.
2. Beschwerde & Begründung
Wir erheben Beschwerde fristgerecht und mit vollständiger rechtlicher und sachlicher Begründung.
3. BFG-Verfahren
Wir vertreten vor dem Bundesfinanzgericht und koordinieren steuerliche Sachverständige.
4. VwGH oder Einigung
Wir prüfen eine Revision an den VwGH oder verhandeln eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung.
Unsere Juristen im Finanzrecht und Abgabenhaftung
Ihre Vorteile mit ULSR
Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.
Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.
Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.
Langjährige Erfahrung
Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.
Starkes Team
17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.
Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen
Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.
Persönliche Betreuung
Direkte Ansprechpartner und enge Einbindung unserer Mandanten.
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Konsequente Vertretung
Außergerichtlich lösungsorientiert – vor Gericht durchsetzungsstark.


