Finanzstrafsachen

Strafrecht trifft Finanzstrafrecht. Doppelt verteidigt.

Wir vertreten in Verfahren, in denen strafrechtliche Vorwürfe und finanzstrafrechtliche Ermittlungen parallel laufen – bei Betrug, Untreue, Korruption und Abgabenhinterziehung. Die koordinierte Verteidigung auf beiden Ebenen ist entscheidend für das Ergebnis.

Für wen ist diese Beratung?

  • Unternehmer und Manager bei gleichzeitigen straf- und finanzstrafrechtlichen Ermittlungen

  • Beschuldigte in Wirtschaftsstrafverfahren mit abgabenrechtlicher Komponente

  • Personen bei denen eine Hausdurchsuchung durch Staatsanwaltschaft und Finanzpolizei gleichzeitig stattfindet

  • Unternehmen, die eine Selbstanzeige in Kombination mit strafrechtlicher Absicherung benötigen

Wie wir Sie im Strafrecht und Finanzstrafsachen unterstützen

Finanzstrafverfahren und Strafverfahren laufen oft parallel – und was im einen Verfahren ausgesagt wird, kann im anderen nachteilig verwendet werden. Wir koordinieren beide Verteidigungslinien von Beginn an und verhindern, dass Aussagen vor der Finanzstrafbehörde im Strafverfahren zur Belastung werden.

Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 29 FinStrG befreit nur vom Finanzstrafrecht – nicht vom allgemeinen Strafrecht. Wir analysieren beide Ebenen gleichzeitig und entwickeln eine Gesamtstrategie, die auf beiden Schauplätzen trägt. Rasche Reaktion ist entscheidend: Hausdurchsuchungen und Kontenöffnungen passieren ohne Vorwarnung.

Typische Fallbeispiele im Strafrecht und Finanzstrafsachen

  • Parallele Ermittlungen – wir koordinieren Verteidigung vor Staatsanwaltschaft und Finanzstrafbehörde simultan.

  • Selbstanzeige mit strafrechtlicher Absicherung – wir kombinieren strafbefreiende Selbstanzeige mit Strafverteidigung.

  • Hausdurchsuchung – wir sind sofort erreichbar, sichern Ihre Rechte und begleiten die Durchsuchung.

  • Betrug und Abgabenhinterziehung – wir vertreten in kombinierten Verfahren vor Strafgericht und Finanzstrafbehörde.

Ablauf der Beratung

1. Sofortkontakt & Lagebeurteilung
Wir analysieren beide Verfahrensebenen sofort und sichern Ihre Rechte vor jeder Aussage.

2. Koordinierte Verteidigungsstrategie
Wir entwickeln eine Gesamtstrategie, die Strafrecht und Finanzstrafrecht konsistent abdeckt.

3. Parallele Verfahrensführung
Wir vertreten gleichzeitig vor Staatsanwaltschaft, Gericht und Finanzstrafbehörde.

4. Abschluss & Folgeberatung
Wir sichern das Ergebnis und beraten zu Compliance-Maßnahmen für die Zukunft.

Unsere Juristen im Strafrecht und Finanzstrafsachen

Ihre Vorteile mit ULSR

Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.

Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.

Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.

  • Langjährige Erfahrung

    Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.

  • Starkes Team

    17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.

  • Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen

    Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.

  • Persönliche Betreuung

    Direkte Ansprechpartner und enge Einbindung unserer Mandanten.

  • Interdisziplinärer Zugang

    Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Banken, Immobilienexperten und Unternehmensberatern.

  • Konsequente Vertretung

    Außergerichtlich lösungsorientiert – vor Gericht durchsetzungsstark.