Kindschaftsrecht (Obsorge, Unterhalt, Kontakt)

Das Wohl des Kindes immer im Fokus.

Wir beraten und vertreten bei allen Fragen rund um Obsorge, Aufenthalt, Kontaktrecht und Unterhalt – mit dem Ziel, für Kinder stabile Verhältnisse zu schaffen und Elternkonflikte konstruktiv zu lösen. 

Für wen ist diese Beratung?

  • Getrennte oder geschiedene Elternteile mit offenen Obsorge-/Kontaktrechtsfragen 

  • Eltern, die einer Entfremdung des Kindes entgegenwirken möchten 

  • Elternteile, die Unterhalt festsetzen, durchsetzen oder anpassen möchten 

  • Volljährige Kinder die ihre Unterhaltsansprüche festsetzen, durchsetzen oder anpassen möchten 

  • Großeltern oder andere Bezugspersonen mit Interesse am Kontakt 

Wie wir Sie im Kindschaftsrecht (Obsorge, Unterhalt, Kontakt) unterstützen

Obsorge, Aufenthalt, Kontaktrecht und Unterhalt sind eng miteinander verknüpft und oft Quelle anhaltender Konflikte. Wir analysieren Ihre Situation, klären rechtliche Möglichkeiten und arbeiten auf eine Lösung hin, die dem Kind und beiden Elternteilen gerecht wird. 

Wo Einigung möglich ist, begleiten wir (außer-)gerichtliche Vereinbarungen. Wo es eine gerichtliche Entscheidung braucht, vertreten wir Ihre Interessen konsequent – immer mit Blick auf das langfristige Kindeswohl. 

Typische Fallbeispiele im Kindschaftsrecht (Obsorge, Unterhalt, Kontakt)

  • Obsorgestreit – wir vertreten Ihren Standpunkt 

  • Kontaktrechtsstreit - wir vertreten Ihren Standpunkt und erarbeiten tragfähige Betreuungsmodelle 

  • Unterhaltsberechnung – wir ermitteln den rechtlich korrekten Unterhalt und setzen ihn durch oder passen ihn an. 

  • Kontaktrechtsregelung – wir gestalten klare Kontaktvereinbarungen und setzen diese bei Verletzung durch. 

  • Kindesentführung / Verbringen ins Ausland – wir handeln rasch und koordinieren internationale Rückführungsverfahren. 

Ablauf der Beratung

1. Erstgespräch & Situationsanalyse 
Wir klären die aktuelle Lage, bestehende Vereinbarungen und das Ziel beider Seiten. 

2. Strategie & Optionen 
Wir entwickeln einen Plan – von der außergerichtlichen Einigung bis zur gerichtlichen Vertretung. 

3. Umsetzung & Vertretung 
Anträge, Verhandlungen und Vereinbarungen werden rechtssicher umgesetzt. 

4. Abschluss & Nachjustierung 
Wir begleiten auch spätere Anpassungen bei veränderten Lebensumständen. 

Unsere Juristen im Kindschaftsrecht (Obsorge, Unterhalt, Kontakt)

Ihre Vorteile mit ULSR

Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.

Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.

Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.

  • Langjährige Erfahrung

    Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.

  • Starkes Team

    17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.

  • Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen

    Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.

  • Persönliche Betreuung

    Direkte Ansprechpartner und enge Einbindung unserer Mandanten.

  • Interdisziplinärer Zugang

    Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Banken, Immobilienexperten und Unternehmensberatern.

  • Konsequente Vertretung

    Außergerichtlich lösungsorientiert – vor Gericht durchsetzungsstark.