Krankenanstaltenrecht

Behandlungsfehler. Aufklärungspflicht. Patientenrechte.

Das Krankenanstaltenrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Krankenhäusern, Privatkliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen. Es umfasst insbesondere Fragen der Errichtung, Organisation, Erweiterung und Führung von Krankenanstalten sowie deren rechtliche Beziehungen zu Patienten, Ärzten, Behörden und anderen Gesundheitsdienstleistern 

Für wen ist diese Beratung?

  • Ärzte 

  • Krankenanstaltenträger 

  • Andere Akteure im Gesundheitswesen 

Wie wir Sie im Krankenanstaltenrecht unterstützen

Wir beraten und vertreten Krankenanstalten, Trägerorganisationen, Ärzte sowie andere Akteure im Gesundheitswesen in allen Bereichen des Krankenanstaltenrechts. Ein Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Begleitung von Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Krankenanstaltenrecht sowie in Verfahren vor Behörden und Verwaltungsgerichten. 

Darüber hinaus unterstützen wir bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Organisation und Betrieb von Krankenanstalten, Kooperationen im Gesundheitswesen sowie bei haftungsrechtlichen Themen im Zusammenhang mit medizinischer Behandlung und Krankenhausorganisation. Durch fundierte rechtliche Expertise und umfassende Erfahrung im Gesundheitsrecht entwickeln wir praxisorientierte Lösungen für die rechtlichen Herausforderungen moderner Gesundheitseinrichtungen. 

Typische Fallbeispiele im Krankenanstaltenrecht

  • Prüfung, ob krankenanstaltenrechtliche Bewilligungen erforderlich sind 

  • Begleitung in krankenanstaltenrechtlichen Bewilligungsverfahren 

  • Vertretung in Verwaltungsverfahren bei Änderungen, Schließungen etc.

Unsere Juristen im Medizinrecht

Ihre Vorteile mit ULSR

Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.

Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.

Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.

  • Langjährige Erfahrung

    Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.

  • Starkes Team

    17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.

  • Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen

    Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.

  • Persönliche Betreuung

    Direkte Ansprechpartner und enge Einbindung unserer Mandanten.

  • Interdisziplinärer Zugang

    Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Banken, Immobilienexperten und Unternehmensberatern.

  • Konsequente Vertretung

    Außergerichtlich lösungsorientiert – vor Gericht durchsetzungsstark.