
Medizinrecht
Bewilligungsverfahren. Schadenersatzansprüche. Disziplinarangelegenheiten.
Der Begriff „Medizinrecht“ umfasst eine Vielzahlt an Themen, die Tätigkeiten im Gesundheitsberufen zum Inhalt haben und daraus resultierende Ansprüche.
Wie wir Sie im Medizinrecht unterstützen
Zunächst sind uns das Berufsrecht der Ärzte und der weiteren Gesundheitsberufe bestens bekannt – wir wissen über Berufsberechtigungen, Fachgebietsbeschränkungen, Verschwiegenheits- und Anzeigeverpflichtungen, etc - aber auch über die Voraussetzungen für die Gründungen von Ordinationen oder Gruppenpraxen und sonstigen primären Versorgungszentren im Detail Bescheid und beraten Sie gerne in all diesen berufsrechtlichen Fragestellungen.
Gerne unterstützen wir sie bei der Gründungen von Ordinationen, Gruppenpraxen etc – aber auch in Bewilligungsverfahren oder sonstigen verwaltungsbehördlichen Verfahren nach dem Krankenanstaltenrecht.
Vorrangig vertreten wir im Bereich des Medizinrechts aber Ärzte und Krankenanstaltenträger bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach behaupteten ärztlichen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern aber auch bei strafrechtlichen Verfahren, die gegen Ärzte; Krankenhausträger und Personen in Gesundheitsberufen aufgrund deren Tätigkeit geführt werden.
Selbstverständlich stehen wir Ärzten auch in Disziplinarverfahren vor der Ärztekammer oder sonstigen Verwaltungs(straf)verfahren regelmäßig und kompetent zur Seite.
In enger Zusammenarbeit mit Interessensvertretungen befassen wir uns auch mit Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Apothekenrecht, wobei wir auch über eine hohe Expertise schon bei der Beratung von klinischen Prüfungen nach dem Arzneimittelgesetz oder dem Medizinprodukterecht verfügen.
Selbstverständlich vertreten wir aber auch Patienten und deren Angehörige bei begründetem Verdacht einer sorgfaltswidrigen Behandlung und bei der Durchsetzung deren Ansprüche. Dies alles bei umfangreichster Erfahrung – nicht nur der medizinrechtlichen Rechtsprechung, sondern viel mehr auch der Sachverständigenpraxis und deren Gutachten.
Typische Fallbeispiele im Medizinrecht
Gründung von Ordinationen/Gruppenpraxen/Krankenanstalten
Berufsrechtliche Fragestellungen
Abwehr und Durchsetzung von Haftungsansprüchen
Verteidigung von Ärzte und Personen in Gesundheitsberufen in Strafverfahren, die in Zusammenhang mit deren beruflichen Tätigkeit stehen
Vertretung von Ärzte in Disziplinarangelegenheiten
Unsere Juristen im Medizinrecht
Ihre Vorteile mit ULSR
Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.
Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.
Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.
Langjährige Erfahrung
Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.
Starkes Team
17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.
Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen
Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.
Persönliche Betreuung
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