
Nachbarschaftsrecht
Gute Nachbarschaft. Klare Grenzen. Ihr Recht.
Wir vertreten Grundeigentümer, Mieter und Anrainer bei nachbarrechtlichen Konflikten – von unzulässigen Immissionen über Grenzstreitigkeiten bis zu Einsprüchen im Baubewilligungsverfahren.
Für wen ist diese Beratung?
Grundeigentümer bei Immissionen durch Lärm, Geruch, Rauch oder Erschütterungen vom Nachbargrundstück
Anrainer, die Einspruch gegen ein Baubewilligungsverfahren erheben möchten
Eigentümer bei Grenzstreitigkeiten, Überbau oder überhängenden Ästen und Wurzeln
Betroffene, gegen die ein Nachbar Unterlassungsansprüche geltend macht
Wie wir Sie im Nachbarschaftsrecht unterstützen
Das österreichische Nachbarrecht ergibt sich nicht aus einem einzigen Gesetz, sondern aus dem Zusammenspiel von zahlreichen einzelnen gesetzlichen Bestimmungen (insb. den §§ 364 bis 364b ABGB und den neun Landesbauordnungen). Ob eine Immission unzulässig ist, hängt von einer doppelten Prüfung ab: Sie muss das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Nutzung wesentlich beeinträchtigen – beurteilt nach dem objektiven Maßstab eines Durchschnittsmenschen. Wir kennen beide Ebenen und wenden sie präzise auf Ihren Fall an.
Bei behördlich genehmigten Anlagen – etwa Gewerbebetrieben – entfällt gemäß § 364a ABGB der zivilrechtliche Unterlassungsanspruch; stattdessen besteht ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Wahl des richtigen Verfahrensweges. Wir analysieren Ihre Situation und wählen den effizientesten Weg – oft ist eine Mediation schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren.
Typische Fallbeispiele im Nachbarschaftsrecht
Lärmimmissionen – wir prüfen ob das ortsübliche Maß überschritten ist und beantragen Unterlassung oder Ausgleich.
Beschattung durch Bäume – wir klären ob Licht- und Luftentzug die Nutzung unzumutbar beeinträchtigt und leiten Schritte ein.
Einspruch im Baubewilligungsverfahren – wir vertreten Nachbarrechte im Verfahren nach der NÖ oder Wiener Bauordnung.
Grenzstreitigkeiten – wir klären Grenzverläufe, Überbau und Überhangrechte nach § 422 ABGB rechtssicher.
Ablauf der Beratung
1. Erstgespräch & Situationsanalyse
Wir klären die Art der Immission, die örtlichen Verhältnisse und die anwendbaren Normen.
2. Mediation oder rechtliche Schritte
Bei Licht-/Luftentzug ist vor Klage eine außergerichtliche Streitbeilegung gesetzlich vorgesehen – wir begleiten diesen Schritt.
3. Unterlassungsklage oder Ausgleichsanspruch
Wir wählen die richtige Anspruchsgrundlage und vertreten konsequent vor Gericht.
4. Abschluss & Dokumentation
Wir sichern das Ergebnis und empfehlen präventive Maßnahmen für künftige Konflikte.
Unsere Juristen im Nachbarschaftsrecht
Ihre Vorteile mit ULSR
Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.
Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.
Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.
Langjährige Erfahrung
Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.
Starkes Team
17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.
Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen
Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.
Persönliche Betreuung
Direkte Ansprechpartner und enge Einbindung unserer Mandanten.
Interdisziplinärer Zugang
Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Banken, Immobilienexperten und Unternehmensberatern.
Konsequente Vertretung
Außergerichtlich lösungsorientiert – vor Gericht durchsetzungsstark.


