
Reiserecht
Urlaub misslungen? Ihre Ansprüche bei Pauschalreise, Gepäckproblemen und Reisestorno.
Nicht jede Reise verläuft wie geplant. Verspätete Flüge, verlorenes Gepäck, mangelhafte Hotels oder hohe Stornogebühren können den Urlaub schnell zur Belastung machen.
Wir beraten und vertreten Reisende bei Ansprüchen aus dem österreichischen Reiserecht, insbesondere nach dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie bei Problemen im Zusammenhang mit Flugreisen, etwa bei Flugverspätung, Flugannullierung, Gepäckverspätung, Gepäckverlust oder beschädigtem Gepäck. Auch bei Reisemängeln, erheblichen Änderungen vor Reiseantritt, Reiserücktritt, Reisestornierung, unzulässigen oder überhöhten Stornogebühren, der Insolvenz eines Reiseveranstalters oder bei Schadenersatzansprüchen wegen entgangener Urlaubsfreude prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten und setzen berechtigte Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und sonstigen Vertragspartnern durch.
Für wen ist diese Beratung?
Reisende, deren Pauschalreise mangelhaft durchgeführt wurde, etwa wegen Problemen mit Hotel, Flug, Transfer oder anderer gebuchter Reiseleistungen, Urlauber, deren Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren gegangen ist
Reisende, die eine Reise stornieren mussten oder vom Reisevertrag zurücktreten und klären möchten, ob Stornogebühren zulässig oder zu hoch verrechnet wurden
Betroffene, die nach Insolvenz eines Reiseveranstalters ihre Zahlungen absichern oder eine Rückerstattung durchsetzen möchten
Wie wir Sie im Reiserecht unterstützen
Wenn eine Pauschalreise nicht wie gebucht durchgeführt wird, können je nach Fall Preisminderung, Kostenersatz, Rückzahlung des Reisepreises, Schadenersatz oder auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude bestehen. Gerade bei erheblichen Reisemängeln ist es wichtig, Ansprüche rechtzeitig prüfen zu lassen und Mängel möglichst früh zu dokumentieren und anzuzeigen. Auch bei kurzfristigen Programmänderungen, Rücktritt von der Reise, Gepäckverlust oder Gepäckverspätung kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Beurteilung Ihres Falls, der Sicherung von Beweisen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern, Airlines oder sonstigen Beteiligten. Unser Ziel ist es, Ihre Forderungen klar zu beziffern und außergerichtlich oder gerichtlich wirksam geltend zu machen.
Typische Fallbeispiele im Reiserecht
Pauschalreise/Reisemängel – wir prüfen Ansprüche auf Preisminderung, Kostenersatz und unter bestimmten Voraussetzungen auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude
Stornogebühren – wir beurteilen, ob verrechnete Stornogebühren angemessen sind und fordern unberechtigt verlangte Beträge zurück.
Flugverspätung, Flugannullierung und Gepäckprobleme – wir prüfen Ansprüche bei Verspätungen, Annullierungen sowie bei Gepäckverlust, Gepäckverspätung oder beschädigtem Gepäck auf Flugreisen.
Rücktritt und Rückerstattung – wir unterstützen Sie, wenn eine Pauschalreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht angetreten werden kann oder wesentliche Reiseleistungen geändert wurden.
Ablauf der Beratung
1. Erstgespräch & Anspruchsprüfung
Wir prüfen, ob eine Pauschalreise vorliegt, welche rechtlichen Grundlagen anwendbar sind und welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen können.
2. Dokumentation & Mängelrüge
Wir unterstützen Sie bei der Aufbereitung von Unterlagen, der Beweissicherung und der rechtlich richtigen Anzeige von Reisemängeln oder sonstigen Leistungsstörungen.3. Außergerichtliche Forderung
Wir fordern Ihre Ansprüche auf Preisminderung, Rückzahlung, Schadenersatz und Kostenersatz außergerichtlich und klar beziffert ein.
4. Klage & Durchsetzung
Wenn keine zufriedenstellende Lösung erzielt wird, vertreten wir Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor dem zuständigen Gericht.
Unsere Juristen im Reiserecht
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