
Verkehrsunfälle
Unfall passiert. Ansprüche gesichert. Vollständig abgegolten.
Wir vertreten Unfallopfer und Hinterbliebene nach Verkehrsunfällen bei der Durchsetzung sämtlicher Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher, dem Fahrzeughalter und der Kfz-Haftpflichtversicherung – auf Basis des EKHG, des ABGB und des KHVG sowie der einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben zur Schadenregulierung bei grenzüberschreitenden Verkehrsunfällen. Schnell, vollständig und ohne voreilige Abfindungsvergleiche.
Wir betreuen ebenso Fälle mit Auslandsbezug, etwa wenn in Österreich wohnende Mandanten einen Verkehrsunfall im Ausland erlitten haben oder wenn ein ausländischer Lenker bzw. eine ausländische Haftpflichtversicherung an einem Unfall in Österreich beteiligt ist. Auch begleitende Strafverfahren und Verwaltungsstrafverfahren behalten wir dabei im Blick.
Für wen ist diese Beratung?
Verletzte Lenker, Fahrzeuginsassen, Fußgänger und Radfahrer nach einem Verkehrsunfall mit Personen- oder Sachschaden
Hinterbliebene nach tödlichen Verkehrsunfällen mit Ansprüchen auf Schock- und/oder Trauerschmerzensgeld und Unterhaltsentgang sowie Ersatz von Bestattungskosten
Geschädigte, denen die gegnerische Versicherung Mitschuld einwendet oder die Ansprüche kürzt oder verzögert
Personen, die einen Abfindungsvergleich angeboten bekommen und dessen Tragweite prüfen möchten
Mandanten, die nach einem Verkehrsunfall im Ausland ihre Ansprüche gegen die (ausländische) gegnerische Haftpflichtversicherung durchsetzen möchten
Geschädigte, wenn am Unfall in Österreich ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist
Betroffene von Unfällen mit E-Scooter, E-Roller oder anderen neuen Mobilitätsformen, bei denen Haftung, Versicherung und Einordnung des Fahrzeugs häufig besonders klärungsbedürftig sind
Personen, gegen die im Zusammenhang mit dem Unfall ein Strafverfahren oder Verwaltungsstrafverfahren geführt wird oder die als Opfer in solchen Verfahren rechtliche Unterstützung benötigen
Wie wir Sie bei Verkehrsunfällen unterstützen
In Österreich haftet der Fahrzeughalter nach dem EKHG verschuldensunabhängig für alle Schäden, die beim Betrieb seines Kraftfahrzeugs entstehen – eine Haftungsbefreiung greift nur beim sogenannten unabwendbaren Ereignis, dessen Voraussetzungen Halter und Versicherung beweisen müssen. Das ist ein entscheidender Vorteil besonders für Fußgänger und Radfahrer.
Wir beziffern Ihren Schaden vollständig – Heilungskosten, Verdienstentgang, Pflegekosten, Haushaltsführungsschaden, merkantiler Minderwert des Fahrzeugs, Kosten für behindertengerechtem Umbau, Verunstaltungsentschädigung sowie Schmerzengeld. Dieses berechnet sich nach Schmerztagsätzen sowie dem Dauerschaden. Wir raten grundsätzlich von raschen Abfindungsvergleichen ab: Spätschäden und Dauerfolgen müssen absicherbar bleiben.
Nach einem Verkehrsunfall ist daher entscheidend, dass Ansprüche frühzeitig geprüft, Beweise gesichert und Schäden vollständig erfasst werden. Je nach Fall kommen Ansprüche aus dem allgemeinen Schadenersatzrecht, aus der Gefährdungshaftung nach dem EKHG und unmittelbar gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung in Betracht. Bei grenzüberschreitenden Fällen prüfen wir zusätzlich, gegen wen in Österreich oder im Ausland vorgegangen werden kann und auf welchem Weg die Regulierung zweckmäßig erfolgt. Ein in Österreich wohnhafter Geschädigter kann nach einem Verkehrsunfall im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen die gegnerische Haftpflichtversicherung in Österreich in Anspruch nehmen, während gegen den ausländischen Halter oder Lenker nicht immer ohne Weiteres in Österreich vorgegangen werden kann. Für Unfälle im EU- und EWR-Raum bestehen zudem besondere Regelungen zur grenzüberschreitenden Schadenregulierung.
Wir prüfen und beziffern ersatzfähigen Positionen, insbesondere Reparaturkosten, Wertminderung, Heilungskosten, Pflegekosten, Haushaltsführungsschaden, Kosten für vermehrte Bedürfnisse (wie behindertengerechtem Umbau eines Kraftfahrzeuges, Wohnung oder Wohnhauses), Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung, Unterhaltsentgang sowie Verdienstentgang. Gerade bei schweren Verletzungen ist von Beginn an auch an den zukünftigen Verdienstentgang zu denken, also an jene Einkommensnachteile, die erst in den kommenden Jahren eintreten oder sich erst später verlässlich beurteilen lassen. Bei noch nicht abschließend überschaubaren Folgen ist die rechtliche Absicherung künftiger Schäden besonders wichtig. Ebenso prüfen wir, welche Auswirkungen ein laufendes Strafverfahren oder Verwaltungsstrafverfahren auf die zivilrechtliche Anspruchsdurchsetzung hat, weil Aussagen, Gutachten und Verfahrensschritte in mehreren Verfahren gleichzeitig bedeutsam sind.
Gerade bei ungeklärtem Unfallhergang, Kollisionen mit mehreren Beteiligten oder bestrittenem Mitverschulden setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch – erforderlichenfalls mit Sachverständigen zur Unfallrekonstruktion.
Besondere Bedeutung haben derzeit Unfälle mit E-Scooter und E-Roller. Gerade bei einer Kollision zwischen E-Scooter, Fahrrad, Fußgänger oder Kraftfahrzeug stellen sich häufig besondere Fragen zur rechtlichen Einordnung, zur Haftung und zum Versicherungsschutz. Ob ein E-Scooter wie ein Fahrrad zu behandeln ist oder ob für das Fahrzeug weitergehende Vorschriften gelten, hängt in Österreich insbesondere von Bauartgeschwindigkeit und Leistung ab. Gerade deshalb prüfen wir in diesen Fällen besonders genau, welche Haftungsgrundlage greift, ob Versicherungsschutz besteht und gegen wen Ansprüche zu richten sind.
Typische Fallbeispiele im Verkehrsunfälle
Personenschaden – wir fordern Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung, Heilungskosten, Pflege- und Haushaltshilfekosten, Verdienstentgang, bei Bedarf auch für künftige Zeiträume, ein.
Sachschaden & merkantiler Minderwert – wir setzen Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall durch.
Mitschuld-Einwand – wir widerlegen überhöhte Mitverschuldensquoten
Hinterbliebene – wir machen Schockschaden und Trauerschmerzensgeld, Unterhaltsentgang und Bestattungskosten nach dem Tod von Angehörigen geltend.
Verkehrsunfall im Ausland – wir unterstützen bei der Anspruchsdurchsetzung gegen die gegnerische (allenfalls im Ausland situierte) Haftpflichtversicherung und prüfen die internationale Zuständigkeit sowie den richtigen Anspruchsgegner.
Unfall in Österreich mit ausländischem Fahrzeug – wir übernehmen die Regulierung bei Beteiligung ausländischer Lenker und Versicherer und prüfen die richtige Abwicklung über die zuständigen Stellen.
E-Scooter- oder E-Roller-Unfall – wir klären die Einordnung des Fahrzeugs, den Versicherungsschutz und die Ansprüche bei Kollisionen mit Pkw, Fußgängern, Radfahrern oder anderen E-Scootern.
Begleitendes Strafverfahren oder Verwaltungsstrafverfahren – wir begleiten Mandanten, wenn parallel zum Unfall Ermittlungen der Polizei, ein Strafverfahren oder ein Verwaltungsstrafverfahren geführt werden.
Ablauf der Beratung
1. Sofortmaßnahmen & Fristen
Wir prüfen unmittelbar nach dem Verkehrsunfall, welche Schritte jetzt wichtig sind: Beweissicherung, Dokumentation von Verletzungen, Sicherung von Rechnungen, Unfallunterlagen und Korrespondenz mit Versicherungen. Bei Auslandsunfällen oder Beteiligung ausländischer Fahrzeuge klären wir frühzeitig, welche Stellen zuständig sind und wie Ansprüche in Österreich effizient geltend gemacht werden können. Bestehen Personenschäden, empfehlen wir eine möglichst lückenlose medizinische Dokumentation und eine geordnete Aufstellung aller unfallbedingten Kosten und Beeinträchtigungen , und empfehlen das Führen eines Schmerztagebuchs ab dem Unfalltag.
2. Schadensermittlung & Gutachten
Wir beziffern mit Ihnen alle Schadensposten vollständig, koordinieren KFZ-Sachverständige und medizinische Gutachter.
3. Verhandlung mit der Versicherung
Wir verhandeln mit der Haftpflichtversicherung auf Basis einer vollständigen Schadensbezifferung – prüfen Kürzungen, Mitverschuldenseinwände ohne voreiligen Vergleich.
4. Klage & Feststellungsbegehren
Kommt es zu keiner fairen Einigung, klagen wie vor Gericht und sichern mit einer Feststellungsklage auch noch nicht absehbare Spätschäden rechtlich ab.
Unsere Juristen im Verkehrsunfälle
Ihre Vorteile mit ULSR
Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.
Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.
Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.
Langjährige Erfahrung
Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.
Starkes Team
17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.
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Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.
Persönliche Betreuung
Direkte Ansprechpartner und enge Einbindung unserer Mandanten.
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