
Verwaltungsstrafrecht
Verwaltungsstrafe erhalten? Wir prüfen. Wir handeln.
Wir vertreten natürliche und juristische Personen bei Verwaltungsstrafverfahren nach VStG – von der Einspruchserhebung über die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht bis zur Revision an den VwGH. In allen Bereichen: Gewerberecht, Straßenverkehr, Arbeitnehmerschutz, Umweltrecht und mehr.
Für wen ist diese Beratung?
Unternehmen und Geschäftsführer bei Strafverfügungen nach der GewO, dem ASchG oder dem Umweltrecht
Lenker und Fahrzeughalter bei Verwaltungsstrafen nach der StVO oder dem KFG
Privatpersonen bei Strafbescheiden zu Bau-, Wasser- oder Naturschutzrecht
Unternehmen bei kumulierten Verwaltungsstrafen mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung
Wie wir Sie im Verwaltungsstrafrecht unterstützen
Im Verwaltungsstrafverfahren nach dem VStG zählen Fristen: Ein Einspruch gegen eine Strafverfügung muss binnen zwei Wochen erhoben werden, andernfalls wird sie rechtskräftig. Auch die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht ist fristengebunden. Wir prüfen den Bescheid sofort auf formelle und inhaltliche Fehler – und handeln bevor Fristen verfallen.
Viele Verwaltungsstrafbescheide weisen Fehler auf: unzureichende Tatbeschreibung, falsche Zurechnung der Verantwortlichkeit, fehlerhafte Strafbemessung oder Verjährung. Wir kennen diese Angriffspunkte und nutzen sie gezielt. Bei kumulierten Strafen für mehrere Übertretungen prüfen wir die Verhältnismäßigkeit nach dem Kumulationsprinzip des VStG.
Typische Fallbeispiele im Verwaltungsstrafrecht
Einspruch gegen Strafverfügung – wir erheben fristgerecht Einspruch und bereiten die mündliche Verhandlung vor.
Beschwerde ans LVwG – wir fechten Strafbescheide beim Landesverwaltungsgericht mit präziser Argumentation an.
Arbeitnehmerschutz – wir vertreten Unternehmen bei Strafen nach ASchG, AZG und verwandten Vorschriften.
Responsible Officer – wir klären die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Geschäftsführern und beauftragten Personen.
Ablauf der Beratung
1. Sofortanalyse & Fristensicherung
Wir prüfen den Bescheid sofort auf Fehler und sichern alle laufenden Rechtsmittelfristen.
2. Einspruch oder Beschwerde
Wir erheben das richtige Rechtsmittel fristgerecht und mit vollständiger Begründung.
3. Verhandlung & Beweisführung
Wir vertreten in der mündlichen Verhandlung vor Behörde oder Landesverwaltungsgericht.
4. VwGH-Revision oder Abschluss
Bei grundsätzlicher Rechtsfrage prüfen wir eine außerordentliche Revision an den VwGH.
Unsere Juristen im Verwaltungsstrafrecht
Ihre Vorteile mit ULSR
Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.
Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.
Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.
Langjährige Erfahrung
Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.
Starkes Team
17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.
Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen
Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.
Persönliche Betreuung
Direkte Ansprechpartner und enge Einbindung unserer Mandanten.
Interdisziplinärer Zugang
Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Banken, Immobilienexperten und Unternehmensberatern.
Konsequente Vertretung
Außergerichtlich lösungsorientiert – vor Gericht durchsetzungsstark.



