Wasserrecht

Lebensnotwendig. Rechtlich. Gesichert.

Wasser ist unsere Lebensgrundlage; es stellt das wichtigste Lebensmittel dar. Daneben nutzen und verbrauchen wir Wasser zu den unterschiedlichsten sozialen und wirtschaftlichen Zwecken, etwa im Rahmen der Landwirtschaft, der Industrie, des Handels und auch zur Energiegewinnung. Darüber hinaus ist Wasser auch ein bedeutender ökologischer Lebensraum.

Um etwaige Spannungsfelder und Konflikte im Zusammenhang mit der Ressource Wasser aufzulösen, bedarf es konkreter Regelungen

  • über die Voraussetzungen zur Benutzung von Gewässern (Nutzwasserwirtschaft)

  • zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer, damit deren Schutz und Reinhaltung gewährleistet wird (Gewässergütewirtschaft)

  • zum Schutz vor den vom Wasser ausgehenden Gefahren va in Fällen eines Hochwasserereignisses (Schutzwasserwirtschaft)

In Österreich stellt das Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) die zentrale nationale Rechtsgrundlage dar, welche mittlerweile einem starken europarechtlichem Einfluss unterliegt.

Für wen ist diese Beratung?

  • für kommunale Wasserversorger 

  • Wassergenossenschaften – und (Ab-)wasserverbände 

  • Privatpersonen 

Wie unterstützen und beraten wir?

So vielfältig das Wasserrecht, so umfassend ist unsere Beratungs- und Unterstützungstätigkeit.

Sie planen zB die Errichtung einer Trinkwasser-, einer Beregnungs- oder einer Löschwasserversorgungsanlage? Hierzu müssen Sie wissen, dass die rechtmäßige Benutzung eines Gewässers – von gewissen Ausnahmen wie etwa dem Gemeingebrauch abgesehen – vom Vorliegen einer wasserrechtlichen Bewilligung abhängig ist. Das Verfahren zu deren Erlangung ist durchaus komplex, wobei hierin nicht nur rechtliche, sondern auch grundlegende Fragen technischer Natur abgeklärt werden. Wir unterstützen und vertreten Sie im Antragsverfahren vor der Wasserrechtsbehörde.

Müssen für die Umsetzung eines wasserrechtlichen Projektes auch fremde Liegenschaften in Anspruch genommen werden, beraten wir bei Fragen der Realisierungsvorsorge, insbesondere dem Abschluss eines Übereinkommens nach § 111 Abs 3 WRG.

Wenn Sie in den engen zeitlichen Grenzen eine Ausnahme von der Kanalanschlussverpflichtung zB gemäß § 45 NÖ BO 2014 erwirken möchten, helfen wir bei der fristgerechten Antragstellung.

Wenn Ihnen ein Bescheid über Anschluss- oder Benutzungsgebühren zugestellt wird, prüfen wir innerhalb der offenen Rechtsmittelfrist, nach eingehendem Studium der Sach- und Rechtslage, ob die Vorschreibung dem Grunde und der Höhe nach zu Recht erfolgt ist.

Öffentliche Wasserversorger beraten wir va im Zusammenhang mit den Sie hieraus treffenden Verpflichtungen zur Vermeidung von Haftungen. Hierfür bedarf es auch der Errichtung eines funktionierenden Kontrollsystems, durch welches die Einhaltung der einschlägigen Verwaltungsvorschriften jederzeit sichergestellt werden kann.

Wird Ihnen ein wasserrechtlicher Verstoß vorgeworfen, so vertreten wir Sie im allfälligen Verwaltungsstrafverfahren. Wir sichern Ihre Rechte von Beginn an, begleiten und beraten Sie im Ermittlungsverfahren und analysieren frühzeitig nach Akteneinsicht die Aktenlage auf Verteidigungsansätze. Wenn nötig, vertreten wir auch im Rechtsmittelverfahren.

Typische Fallbeispiele im Wasserrecht

  • Fragen im Zusammenhang mit dem Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung?

  • Abklärung, ob die Errichtung eines Hausbrunnens einer wasserrechtlichen Bewilligung bedarf?

  • Überprüfung und Bekämpfung von vorgeschriebenen Anschluss- oder Ergänzungsabgaben iZm der Trinkwasser- oder Abwasserversorgung bzw von Kanalgebühren.

  • Aufklärung darüber, welche Pflichten im Zusammenhang mit der Fremd- und Eigenüberwachung von Wasserbenutzungsanlagen bestehen?

  • Beurteilung, ob der Eingriff der Wasserrechtsbehörde in eine aufrechte wasserrechtliche Bewilligung zur Einhaltung des Standes der Technik rechtens ist?

  • Welche Pflichten treffen mich als Betreiber einer Trinkwasserversorgungsanlage oder einer privaten Trinkwasserversorgungsanlage?

  • Wann gelte ich als Inverkehrbringer von Trinkwasser und inwiefern treffen mich die Verpflichtungen nach den LMSVG?

Ablauf der Beratung

Der Ablauf der Beratung und rechtlichen Unterstützung wird individuell je nach Ihrer Ausgangssituation, der sich hieraus ergebenden Problemstellung und Ihren Anforderungen gestaltet. Wir unterstützen Sie in enger Abstimmung ua auch mit Sachverständigen, um die rechtlich und wirtschaftlich optimale Lösung zu finden.

Unsere Juristen im Verwaltungsstrafrecht

Ihre Vorteile mit ULSR

Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.

Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.

Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.

  • Langjährige Erfahrung

    Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.

  • Starkes Team

    17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.

  • Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen

    Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.

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    Direkte Ansprechpartner und enge Einbindung unserer Mandanten.

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