Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum. Ihre Rechte in der Gemeinschaft.

Wir beraten Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften, Bauträger und Verwalter bei allen Fragen des WEG. Dies um fasst insbesondere die erstmalige Wohnungseigentumsbegründung, Nachtragsparifizierungen und sonstige Nachträge zum Wohnungseigentumsvertrag, Beschlussanfechtungen, Abrechnungsstreitigkeiten und die Abberufung von Verwaltern. 

Für wen ist diese Beratung?

  • Wohnungseigentümer bei Konflikten innerhalb der Eigentümergemeinschaft 

  • Eigentümergemeinschaften bei der Durchsetzung von Beschlüssen oder Erhaltungspflichten 

  • Verwalter bei der rechtssicheren Durchführung von Abstimmungen und Abrechnungen 

  • Miteigentümer bei der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum oder im Falle einer Nachtragsparifzierung infolge baulicher Änderungen 

Wie wir Sie im Wohnungseigentumsrecht unterstützen

Das WEG 2002 regelt das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern und der Eigentümergemeinschaft detailliert und wird durch eine umfangreiche Rechtsprechung laufend konkretisiert. Beschlussfassung, Stimmrechte, Sondernutzung und Verwalterpflichten sind häufige Streitpunkte bei denen die Details entscheiden. 

Bei Beschlussanfechtungen muss binnen Monatsfrist gehandelt werden – eine kurze Frist, die wir für Sie überwachen. Wir vertreten sowohl einzelne Eigentümer gegen Beschlüsse als auch Eigentümergemeinschaften bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. 

Weiter erstellen wir den Wohnungseigentumsvertrag bzw. Nachtrag zum Wohnungseigentumsvertrag und kümmern uns um die grundbücherliche Durchführung dieser Verträge.  

Typische Fallbeispiele im Wohnungseigentumsrecht

  • Beschlussanfechtung – wir fechten rechtswidrige Eigentümerversammlungsbeschlüsse an. 

  • Abberufung des Verwalters – wir beantragen die Abberufung bei grober Pflichtverletzung. 

  • Wohnungseigentumsvertrag – wir erstellen die Vertragsgrundlage für die Wohnungseigentumsbegründung 

Ablauf der Beratung

1. Erstgespräch & WEG-Analyse 
Wir prüfen Teilungsvereinbarung, Nutzwerte, bestehende Beschlüsse und die Rechtslage. 

2. Strategie & Fristen 
Wir identifizieren Fristen (insb. Beschlussanfechtung) und entwickeln eine gemeinsame Strategie. 

3. Außerstreitverfahren oder Klage 
Wir vertreten im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren oder im streitigen Zivilprozess. 

4. Abschluss  
Wir beraten zur Prävention künftiger Konflikte in der Gemeinschaft. 

Unsere Juristen im Wohnungseigentumsrecht

Ihre Vorteile mit ULSR

Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.

Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.

Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.

  • Langjährige Erfahrung

    Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.

  • Starkes Team

    17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.

  • Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen

    Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.

  • Persönliche Betreuung

    Direkte Ansprechpartner und enge Einbindung unserer Mandanten.

  • Interdisziplinärer Zugang

    Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Banken, Immobilienexperten und Unternehmensberatern.

  • Konsequente Vertretung

    Außergerichtlich lösungsorientiert – vor Gericht durchsetzungsstark.