
Kartellrecht
Kartellschadenersatz. Auf beiden Seiten. Durchsetzen und abwehren. Auf Augenhöhe.
Wir vertreten Unternehmen im Kartellschadenersatzrecht auf Kläger- und Beklagtenseite. Unser Fokus liegt auf der Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach Kartellverstößen – etwa nach Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Quotenabsprachen oder dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Das österreichische Kartellgesetz und die Europäischen Regelungen bestimmen den rechtlichen Rahmen – wir kennen ihn in der Tiefe.
Für wen ist diese Beratung?
Auftraggeber und Abnehmer, die wegen eines festgestellten oder vermuteten Kartellverstoßes gegen einen Kartellanten Schadenersatz geltend machen möchten
Unternehmer, Lieferanten oder sonstige Marktteilnehmer, die durch Preisabsprachen, Marktaufteilung oder Missbrauch von Marktmacht wirtschaftlich geschädigt wurden
Betroffene, die mit einer Schadenersatzklage im Kartellrecht oder einer außergerichtlichen Anspruchsstellung konfrontiert sind
Unternehmen, die ihre Prozesschancen, Verjährungsrisiken, Beweissituation und mögliche Haftung im Bereich Private Enforcement frühzeitig prüfen lassen möchten
Wie wir Sie im Kartellrecht unterstützen
Das Kartellrecht schützt nicht nur den Wettbewerb, sondern auch Marktteilnehmer, die durch wettbewerbswidriges Verhalten einen finanziellen Schaden erleiden. Das Kartellgesetz (KartG) verbietet nach § 1 KartG Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken – klassisch: Preisabsprachen, Marktaufteilung und Quotenkartelle. Daneben verbietet § 5 KartG den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Wir beraten und vertreten im gesamten Bereich des Kartellschadenersatzes in Österreich – von der ersten rechtlichen Einschätzung über die Aufarbeitung komplexer Sachverhalte bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr. Ebenso behandeln wir zentrale Themen wie Verjährung, Beweisbeschaffung, Akteneinsicht, Schadensschätzung, Passing-on-Einwand, Umbrella Pricing, Solidarhaftung, Regress und Zinsen.
Geschädigte Auftraggeber müssen den Kartellschaden nicht hinnehmen. Auf Klägerseite entwickeln wir eine tragfähige Anspruchsstrategie, quantifizieren den konkret erlittenen Preisschaden und führen Follow-on-Klagen nach behördlichen oder gerichtlichen Feststellungen, um Schadenersatzansprüche konsequent durchzusetzen.
Auf Beklagtenseite analysieren wir die Anspruchsvoraussetzungen im Detail, hinterfragen Schadensberechnungen, prüfen die Kausalität und entwickeln eine Verteidigungsstrategie zur Abwehr von Kartellschadenersatzansprüchen. Ziel ist stets eine wirtschaftlich und prozessual überzeugende Lösung.
Kartellverstöße können für betroffene Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Umfangreiche Verfahren wie das LKW-Kartell oder Baukartell verdeutlichen, welche praktische und finanzielle Relevanz Kartellschadenersatz in Österreich hat. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Analyse der Sach- und Rechtslage: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, wie sich Schäden schlüssig darlegen lassen und welche Verteidigungsansätze gegen Kartellschadenersatzforderungen in Betracht kommen.
Typische Fallbeispiele im Kartellrecht
Schadensquantifizierung und Prozessstrategie – wir strukturieren komplexe Sachverhalte rechtlich, prüfen Verjährung, Kausalität, Beweisfragen und entwickeln die passende Prozessstrategie.
Kartellschadenersatz nach Preisabsprachen – wir prüfen und verfolgen Ansprüche wegen kartellbedingt überhöhter Preise oder wehren überhöhte Forderungen ab.
Follow-on-Klage – wir machen Schadenersatz für durch Kartelle überhöhte Preise nach behördlicher Feststellung geltend oder vertreten Unternehmen bei der Abwehr solcher Klagen
Ablauf der Beratung
1. Erstprüfung von Anspruch oder Verteidigung
Wir analysieren Ihren Sachverhalt, vorhandene Entscheidungen, Marktumfeld, Vertragsbeziehungen und wirtschaftliche Auswirkungen.
2. Beweise, Schaden und Verjährung
Wir prüfen die Anspruchsvoraussetzungen: Kartellverstoß, Betroffenheit, Kausalität, Schadenseintritt, Schadenshöhe und Verjährung. Gleichzeitig bewerten wir Beweismittel, Aktenlage und die Möglichkeiten einer Schadensdarstellung oder Anspruchsabwehr.
3. Durchsetzung oder Abwehr vor Gericht
Wir vertreten Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung von Kartellschadenersatzansprüchen ebenso wie bei deren vollständiger oder teilweiser Abwehr.
4. Vergleich, Regress und wirtschaftliche Lösung
Nicht jeder Fall endet mit Urteil. Wir beraten auch bei außergerichtlichen Lösungen, Vergleichsverhandlungen, internen Haftungsfragen und möglichen Regressansprüchen.
Unsere Juristen im Kartellrecht
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Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.
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