
Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
Schaden entstanden. Anspruch gesichert.
Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen bei der Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen – bei Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungen und Bauprojekten. Vom Mängelrügeschreiben bis zur gerichtlichen Klage – und von der ersten unberechtigten Zahlungsaufforderung bis zur erfolgreichen Abwehr überhöhter oder verjährter Ansprüche.
Für wen ist diese Beratung?
Käufer und Auftraggeber mit mangelhaften Produkten, Werken oder Dienstleistungen
Privatpersonen oder Unternehmen, gegen die Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden – sei es wegen behaupteter Mängel, Verzug, Schlechterfüllung oder Mangelfolgeschäden
Bauherren und Auftraggeber bei Baumängeln und Werkunternehmerhaftung
Unternehmen bei Regress gegenüber Lieferanten nach eigener Haftung gegenüber Kunden
Wie wir Sie im Schadenersatz und Gewährleistungsrecht unterstützen
Gewährleistung und Schadenersatz sind verwandte, aber grundverschiedene Ansprüche – mit unterschiedlichen Fristen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Die richtige Einordnung von Beginn an ist entscheidend: Wer die falsche Grundlage wählt, verliert auch bei berechtigten Ansprüchen. Umgekehrt können zu weit gefasste oder falsch begründete Forderungen effizient abgewehrt werden.
Bei der Durchsetzung von Ansprüchen beziffern wir Schäden vollständig – Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Kosten der Ersatzvornahme – und verhandeln mit der Gegenseite auf Basis einer präzisen Schadensrechnung.
möglich ist, klagen wir konsequent und bereiten den Beweis durch Sachverständige sorgfältig vor. Bei der Abwehr von Ansprüchen prüfen wir die Sach- und Rechtslage, Verjährungs- und Präklusivfristen, Haftungsgrundlage und Kausalität, ein Mitverschulden und Schadensminderungspflichten der Gegenseite und entwickeln darauf aufbauend eine Strategie von der qualifizierten Stellungnahme über Vergleichsverhandlungen bis zur prozessualen Verteidigung. Unberechtigte, überhöhte oder nicht (mehr) durchsetzbare Forderungen wehren wir entschieden ab.
Typische Fallbeispiele im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
Baumängel – wir setzen Verbesserung, Preisminderung oder Schadenersatz gegenüber dem Werkunternehmer durch.
Produktmangel – wir vertreten Käufer bei mangelhaften Produkten und koordinieren technische Gutachten.
Schadenersatz nach Vertragsverletzung – wir berechnen den Schaden vollständig und klagen auf vollen Ersatz.
Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen – wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen gegen überhöhte, unzureichend dokumentierte oder verjährte Forderungen, wehren unberechtigte Mängelrügen ab und sichern Gegenrechte wie Zurückbehaltungsrechte und Werklohnforderungen.
Ablauf der Beratung
Mängelanalyse & Fristenprüfung
Wir prüfen den Mangel, die Gewährleistungsfristen und die richtige Anspruchsgrundlage – sowohl für die Geltendmachung eigener Ansprüche als auch zur Beurteilung, ob gegen Sie erhobene Forderungen überhaupt bestehen und durchsetzbar sind.Mängelrüge & Beweissicherung
Wir rügen fristgerecht, dokumentieren den Mangel und beauftragen technische Sachverständige. Bei ungerechtfertigten Forderungen erstellen wir eine fundierte schriftliche Stellungnahme, bestreiten Mangel, Schaden oder Kausalität und sichern entlastende Beweise.Verhandlung oder Klage
Wir verhandeln eine außergerichtliche Lösung oder vertreten im Gewährleistungs- oder Schadenersatzprozess – sei es zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder zur Verteidigung gegen Klagen der Gegenseite.Regress & Absicherung
Wir begleiten Regressansprüche gegen Vorlieferanten und beraten zur künftigen Vertragsgestaltung, Haftungsbegrenzung und Beweisdokumentation – damit Sie in zukünftigen Projekten Ansprüche besser durchsetzen und unbegründete Forderungen leichter abwehren können.
Unsere Juristen im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Dr. Martina Haag
Rechtsanwältin & Partnerin
Mag. Robert Steinacher
Rechtsanwalt & PartnerDr. Gabriela Richter, LL.M.
Rechtsanwältin & Partnerin
Mag. Gerhard Stefan
Rechtsanwalt & Partner
Mag. Regina Krahofer, PLL.M.
Rechtsanwältin
Mag. Martin Führer, LL.M.
Rechtsanwalt & Partner
Mag. Maximilian Pfoser-Poschacher, LL.M.
Rechtsanwalt
Mag. Katrin Riegler
RechtsanwaltsanwärterinIhre Vorteile mit ULSR
Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.
Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.
Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.
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