Vergaberecht

Öffentliche Aufträge. Rechtssicher gewonnen.

Wir beraten Bieter und öffentliche Auftraggeber im gesamten Vergabeverfahren – von der Angebotsstrategie über Nachprüfungsanträge beim Bundesverwaltungsgericht bis zur Schadenersatzklage bei rechtswidrigen Zuschlägen. 

Für wen ist diese Beratung?

  • Öffentliche Auftraggeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Vergabeverfahren 

  • Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen oder teilnehmen möchten 

  • Bieter, die zu Unrecht ausgeschlossen wurden oder einen rechtswidrigen Zuschlag anfechten 

  • Bietergemeinschaften bei der rechtlichen Strukturierung ihrer Zusammenarbeit 

Wie wir Sie im Vergaberecht unterstützen

Vergabeverfahren sind fristengetrieben und formal – ein Fehler in der Ausschreibungsunterlage oder bei den vorgegebenen Fristen kann zu ungewünschten Ergebnissen, dem Widerruf des Verfahrens oder Kürzungen von Fördermitteln führen.  

Auf Bieterseite kann die hohe Formalität des Vergaberechts bei Fehlern im Angebot oder einer Fristversäumnis zum Ausschluss führen, auch wenn das Angebot inhaltlich das beste ist. Wir begleiten Bieter von der Ausschreibungsanalyse bis zur Zuschlagserteilung. 

Wenn ein Zuschlag rechtswidrig erteilt wurde, zählt jeder Tag – Nachprüfungsfristen sind kurz. Wir stellen Nachprüfungsanträge beim Bundesverwaltungsgericht und holen rechtswidrig entgangene Aufträge zurück oder erstreiten Schadenersatz. 

Typische Fallbeispiele im Vergaberecht

  • Ausschreibungsgestaltung – wir beraten öffentliche Auftraggeber bei rechtskonformen Vergabeunterlagen. 

  • Ausschluss aus Vergabeverfahren – wir prüfen die Rechtmäßigkeit und stellen Nachprüfungsantrag. 

  • Rechtswidriger Zuschlag – wir fechten die Zuschlagsentscheidung beim BVwG fristgerecht an. 

  • Schadenersatz nach Vergabeverstoß – wir setzen entgangenen Gewinn bei rechtswidrig verlorenem Auftrag durch. 

Ablauf der Beratung

1. Ausschreibungsanalyse 
Wir prüfen Ausschreibungsunterlagen auf rechtliche Mängel für den Auftraggeber oder Risiken für Ihr Angebot als Bieter. 

2. Angebotsbegleitung 
Wir sichern Formvorschriften, Eignungsnachweise und Ausschlussgründe vor Einreichung. 

3. Nachprüfung & Rechtsmittel 
Wir stellen Nachprüfungsanträge fristgerecht und vertreten vor dem BVwG. 

4. Schadenersatz 
Wir machen entgangenen Gewinn bei nachgewiesenem Vergaberechtsverstoß geltend 

Unsere Juristen im Vergaberecht

Ihre Vorteile mit ULSR

Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.

Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.

Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.

  • Langjährige Erfahrung

    Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.

  • Starkes Team

    17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.

  • Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen

    Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.

  • Persönliche Betreuung

    Direkte Ansprechpartner und enge Einbindung unserer Mandanten.

  • Interdisziplinärer Zugang

    Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Banken, Immobilienexperten und Unternehmensberatern.

  • Konsequente Vertretung

    Außergerichtlich lösungsorientiert – vor Gericht durchsetzungsstark.