Wettbewerbsrecht

Fairer Wettbewerb. Konsequent durchgesetzt.

Wir beraten und vertreten Unternehmen in lauterkeitsrechtlichen Streitigkeiten nach dem UWG – von der Abmahnung wegen irreführender Werbung über aggressive Vertriebspraktiken bis zur einstweiligen Verfügung gegen unlautere Mitbewerber. Schnell, weil es im Wettbewerbsrecht auf Schnelligkeit ankommt. 

Für wen ist diese Beratung?

  • Unternehmen, die von Mitbewerbern durch irreführende Werbung, unlautere Praktiken oder systematische Behinderung geschädigt werden 

  • Unternehmen, gegen die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder Unterlassungsklage erhoben wurde 

  • Unternehmen bei der wettbewerbskonformen Gestaltung von Werbung, Preisauszeichnung und Vertrieb 

  • Unternehmen bei vergleichender Werbung, Sonderverkäufen und Rabattaktionen mit rechtlichem Klärungsbedarf 

Wie wir Sie im Wettbewerbsrecht unterstützen

Das UWG schützt Unternehmen vor irreführenden Angaben, aggressiven Geschäftspraktiken, unzulässiger vergleichender Werbung und systematischer Behinderung durch Mitbewerber. Die zentrale Sanktion ist die Unterlassungsklage – oft verbunden mit einer einstweiligen Verfügung, die sofortigen Schutz bietet, noch bevor das Hauptverfahren entschieden ist. Wer zu spät reagiert, lässt dem Mitbewerber wertvolle Marktzeit. 

Wir prüfen Werbekampagnen, Verkaufsaktionen und Vertriebsstrategien präventiv auf UWG-Konformität – bevor ein teures Verfahren entsteht. Und wenn ein Wettbewerbsverstoß passiert ist: Wir beantragen einstweilige Verfügungen beim Handelsgericht, verhandeln strafbewehrte Unterlassungserklärungen und machen Schadenersatz nach § 16 UWG geltend. 

Typische Fallbeispiele im Wettbewerbsrecht

  • Irreführende Werbung – wir beantragen einstweilige Verfügung und Unterlassungsklage gegen Mitbewerber mit falschen Werbeaussagen. 

  • Abmahnung erhalten – wir prüfen die Berechtigung, verhandeln die Unterlassungserklärung und wehren unberechtigte Ansprüche ab. 

  • Aggressive Geschäftspraktiken – wir vertreten gegen systematische Behinderung, Anschwärzung oder gezielte Behinderung nach § 1 UWG. 

  • Werberechtsprüfung – wir prüfen Kampagnen, Rabattaktionen und Preisauszeichnungen auf UWG-Konformität vor dem Launch. 

Ablauf der Beratung

1. Sofortanalyse & Dringlichkeit 
Wir beurteilen den Wettbewerbsverstoß sofort auf Substanz und Dringlichkeit – im UWG zählt jede Woche. 

2. Einstweilige Verfügung 
Wir beantragen bei Bedarf sofort eine einstweilige Verfügung beim Handelsgericht für unmittelbaren Schutz. 

3. Unterlassungsklage oder Vergleich 
Wir verhandeln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder führen das Hauptverfahren vor dem Handelsgericht. 

4. Präventive Beratung 
Wir prüfen Werbung und Vertrieb laufend präventiv und schulen Ihre Teams zu wettbewerbsrechtlichen Risiken. 

Unsere Juristen im Wettbewerbsrecht

Ihre Vorteile mit ULSR

Unsere Leidenschaft sind Rechtsanwälte.

Seit 1992 stehen wir für juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und persönliche Betreuung. Was sich in all den Jahren nicht verändert hat, ist unser zentrales Versprechen: sorgsam mit dem Vertrauen umzugehen, das uns unsere Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen.

Als gewachsene Partnerschaft mit Standorten in Wien und St. Pölten verbinden wir Erfahrung mit Teamstärke – und fachliche Tiefe mit dem Blick aufs Ganze.

  • Langjährige Erfahrung

    Über 30 Jahre erfolgreiche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.

  • Starkes Team

    17 Juristinnen und Juristen mit unterschiedlichen Spezialisierungen – fachübergreifend vernetzt.

  • Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen

    Wir denken nicht nur juristisch, sondern unternehmerisch.

  • Persönliche Betreuung

    Direkte Ansprechpartner und enge Einbindung unserer Mandanten.

  • Interdisziplinärer Zugang

    Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Banken, Immobilienexperten und Unternehmensberatern.

  • Konsequente Vertretung

    Außergerichtlich lösungsorientiert – vor Gericht durchsetzungsstark.